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Muss das Tierheim „Waldfrieden“ alle Tiere aufnehmen?

Das Tierheim hat Verträge mit verschiedenen Kommunen über die Aufnahme von Fundtieren. Diese besagen, dass grundsätzlich alle Fundtiere (in der Regel Hunde und Katzen, gegebenenfalls noch Kleintiere) für die Kommune – welche grundsätzlich für „Fundsachen“ zuständig ist – aufgenommen werden sollen.

Bei bestimmten Kommunen (Aue-Bad Schlema, Jahnsdorf/Erzgeb., Hartenstein und Zwönitz) muss der Finder sich jedoch im Vorfeld persönlich mit dem Ordnungsamt in Verbindung setzen und hier eine Freigabebescheinigung abholen, welche dann zur Überbringung ins Tierheim berechtigt.

Nicht aufgenommen werden können Wildtiere, wie z.B. Igel, Eichhörnchen, Raben, Tauben oder Waschbären usw. Hier kann unser Tierheim ggf. Ansprechpartner vermitteln, soweit diese über freie Kapazitäten verfügen.

Die Fundtiere kommen und bleiben zunächst in der Quarantäne und werden vom Vertragstierarzt des Tierheims gründlich untersucht. Ebenfalls wird kontrolliert, ob das Tier gechipt und registriert ist. Sollte das der Fall sein, wird der Besitzer (je nach Datenfreigabe ggf. durch das entsprechende Register (Tasso, Findefix etc.)) benachrichtigt, damit dieser sein Tier wieder abholen kann.

Findet sich kein Besitzer innerhalb der Quarantänezeit, wird das Tier gechipt, Katzen werden (sofern die Voraussetzungen vorliegen) kastriert und das Tier wird zur Vermittlung freigegeben. Dies mit der Option, dass das Tier als „Fundsache“, sollte sich sein Besitzer innerhalb von 6 Monaten nach dem Fund melden, diesem wieder ausgehändigt werden muss.

Anders verhält es sich bei Abgabetieren. Hier ist zunächst hervorzuheben, dass Tierhalter keinen Anspruch darauf haben, ihr Tier im Tierheim abgeben zu dürfen. Auch das Tierheim hat endliche personelle, finanzielle und logistische Ressourcen, weswegen im Einzelfall zu entscheiden ist, ob ein Tier durch Abgabe aufgenommen wird. Grundsätzlich haben die Tierhalter zunächst die Möglichkeit, auf der Tierheimseite unter der Rubrik „Externe Tiere“ ihr Tier zu bewerben. Hier können sie das bereitgestellte Formular mit entsprechendem Text und Bildern sowie den erforderlichen Angaben ausfüllen, welches dann durch uns freigeschalten wird.

Kann eine Abgabe dennoch nicht ausgeschlossen werden, ist zunächst regelmäßig zu klären, ob das Tierheim „Waldfrieden“ für den Wohnort der Tierhalter territorial zuständig ist. Zudem kann es auch sein, dass Abgabetiere wieder von den ursprünglichen Eigentümern zurückgenommen werden (müssen).

Gerade auch bei Hunden ist darüber hinaus die Verträglichkeit des Tieres zuvor abzuklären. Soweit aus Sicht des Tierheims letztlich eine Abgabe in Betracht kommt, ist es grundsätzlich Voraussetzung, dass das Tier zuvor auf Kosten der Tierhalter tierärztlich untersucht wurde, die erforderlichen Impfungen nachweisen kann, sowie gechipt und (bei Katzen) kastriert ist. Sollte dies nicht der Fall sein, müssten diese entstehenden Kosten auf die anfallende Abgabegebühr summiert werden.

Sowohl bei Fundtieren als auch Abgabetieren sowie auch beim Abholen von abgegebenen Fundtieren ist das Mitbringen eines Ausweisdokumentes erforderlich.

Warum eine Abgabegebühr?

Die Abgabe eines Tieres sollte keine Kurzschlussreaktion sein. Manchmal verlangen es aber private Umstände, dass es das Beste für das Tier ist, in eine neue Familie zu ziehen.

Wenn das Tierheim „Waldfrieden“ diese verantwortungsvolle Aufgabe übernimmt, muss dieses für eine unbestimmte Zeit für sämtliche Kosten aufkommen. Sollte das Tier bspw. krank werden, spezielles Futter benötigen etc., kommt das Tierheim hierfür genauso dafür auf wie für die alltäglichen Anforderungen.

Natürlich bekommen die Mitarbeiter – gerade telefonisch – auch häufig angedroht, dass das Tier bei einer Nichtannahme dann eben ausgesetzt werden würde. Obgleich es sich der Tierschutzverein als gemeinnütziger Verein mit seinen zahlreichen ehrenamtlichen Helfern zur Aufgabe gemacht hat, möglichst vielen Tieren zu helfen, gibt es auch für ihn Belastungsgrenzen. Derartige Erpressungsversuche auf moralischer Ebene sind nicht angebracht, weil zuallererst der Tierhalter mit der Aufnahme seines Haustieres als Familienmitglied in der Verantwortung steht. Demnach ist das Aussetzen ein krimineller Akt und wird zur Anzeige gebracht.

Ist der Tierschutzverein Stollberg und Umgebung e.V. auch außerhalb des Tierheims „Waldfrieden“ aktiv?

Das Tierheim betreibt derzeit keine externen Futterstellen. Allerdings ist es dahingehend aktiv, als dass es sich um verwilderte Straßenkatzen kümmert. Dies insbesondere damit, dass jene bei augenscheinlichen Krankheiten vorübergehend aufgenommen und (medizinisch) betreut sowie auch kastriert werden. Da derartig wilde Katzen jedoch regelmäßig nicht „vermittlungsfähig“ sind und auch nicht dauerhaft im Tierheim eingesperrt werden können – dies wäre bei Freiheit gewöhnten Katzen Tierquälerei – sind diese grundsätzlich wieder in ihre gewohnte Umgebung zurückzuführen.

Idealerweise kümmern sich diejenigen, welche in Gartenanlagen etc. auch verwilderte Katzen mittels Futter unterstützen auch um die einmalig anfallende Kastration und verhindern somit aktiv und nachhaltig als Tierfreunde selbst Tierleid durch eine unkontrollierte Vermehrung.

Kastration / Chippen / Registrierung

Alle Haustiere sollten grundsätzlich gechippt und registriert werden (bspw. Tasso und/oder Findefix). Im Übrigen sollte dies auch bei Wohnungskatzen vorsorglich (bspw. im Rahmen eines Tierarztbesuches) berücksichtigt werden, denn wenn jene doch einmal ausbüchsen, sind die Chancen des Wiederfindes wesentlich größer.

Gerade Katzen, sei es eine Kätzin oder ein Kater, welche im Freigang leben, sollten im Interesse der unkontrollierten Katzenpopulation auch grundsätzlich mit Erreichen der Geschlechtsreife zwingend kastriert werden. So kann jeder Tierhalter selbst unnötiges Tierleid aktiv vermeiden.

Wie läuft eine Vermittlung ab?

Hunde:

Wenn Sie sich für einen speziellen Hund interessieren, vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns bzw. schauen zu unseren Besuchszeiten vorbei. So können sie sich Zeit für Sie einplanen um ausführlich Ihre Fragen zu beantworten bzw. Ihnen alles zu „Ihrem“ oder den Hund/en erzählen.

Dann lernen Sie bei einem ersten Spaziergang Ihren Favoriten kennen (bitte bringen Sie Ihren Ausweis mit) und schauen ob es gegenseitig passt. Sollten es bei Ihrem Interesse für den Hund bleiben, vereinbaren Sie einen Termin für die nächste Gassirunde. Das wiederholt sich, je nach Tier und Kennenlernfortschritt. Stimmt die Chemie und Sie entscheiden sich für das Tier, wird eine Vorkontrolle bei Ihnen zu Hause durchgeführt. Fällt diese auch positiv aus, steht der Vermittlung nichts mehr im Weg. Der Schutzvertrag wird vorbereitet, die Schutzgebühr erhoben und Sie können Ihr neues Familienmitglied in Empfang nehmen.

Natürlich freuen sich die Mitarbeiter des Tierheims immer über Bilder, Grüße oder/und Nachrichten von ihren ehemaligen Schützlingen.

Katzen:

In unserem Tierheim sind „leider“ regelmäßig zahlreiche Katzen im besten Fall nur vorübergehend zu Hause. Manche länger, manche sind nur zur „Stippvisite“ da.

Wenn sie sich eine Katze zulegen wollen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit uns bzw. schauen zu unseren Besuchszeiten vorbei.

Von Freigängern über Stubentiger, von Jung bis „Alt“, von einfarbig über getigert bis gescheckt ist alles zu finden. Haben sie sich für eine Katze entschieden, sprechen die Katzenpfleger/innen mit Ihnen. Haben diese dann den Eindruck, dass es passt, haben Sie nochmals etwas Bedenkzeit, Sie können uns abermals besuchen, ggf. führen wir auch eine Vorkontrolle durch. Ist die Entscheidung getroffen, können Sie nach Abschluss des Schutzvertrages und der Entrichtung einer Schutzgebühr die Katze mit in ihr neues Zuhause nehmen.

Kleintiere:

Bei den Kleintieren erfolgt die Verfahrensweise grundsätzlich wie bei den Katzen.

Warum kosten die Tiere etwas bzw. was ist eine Schutzgebühr?

Die Schutzgebühr ist grundsätzlich in keinem Fall kostendeckend. Sie dient zum einen dazu, die wirklichen Interessenten von den „Spontanentscheidern“ herauszufiltern und den Tieren einen „gewissen“ Wert zu geben. Denn letztlich müssen die Mitarbeiter des Tierheimes oft auf ihre Erfahrung und Menschenkenntnis vertrauen, da sie nach einer relativ kurzen Zeit zu beurteilen haben, ob es die jeweiligen Interessenten auch wirklich ernst meinen.

Die Schutzgebühr dient zum anderen jedoch auch dazu, die laufenden Kosten des Tierheims zu decken. Wie z.B. Personal-, Strom-, Energie-, Wasser-, Abwasser-, Entsorgungs-, Futter- und Tierarztkosten. Die Tiere müssen gefüttert, tierärztlich behandelt, gechippt, geimpft, entwurmt, und die Katzen regelmäßig kastriert werden. Denn grundsätzlich verlassen nur gesunde Tiere das Tierheim, soweit im Einzelfall nicht auch „chronische Patienten“ auf Basis eines Pflegevertrages ein neues Zuhause finden. Ebenso gibt es leider auch einige „Langzeitinsassen“ oder Tiere, die nicht mehr vermittelbar sind. Diesen kommen ebenfalls die Einnahmen zu Gute.

Sowohl die Schutzgebühren als auch die Abgabegebühren sind eine Grundlage für alle Tierheimtiere, ob jung bis alt, lieb bis eigensinnig, klein bis groß. Für uns haben sie alle den gleichen Stellenwert.

Nimmt das Tierheim Tiere zur Pension auf?

Soweit das Tierheim Kapazitäten frei hat, nimmt es auch Hunde, Katzen und Kleintiere als Urlaubsgäste auf. Mit diesen Einnahmen werden die übrigen Tierheimschützlinge im Hinblick auf sämtliche, anfallende Kosten unterstützt.

Ein möglicher Urlaubsaufenthalt ist zuvor rechtzeitig mit den Tierheimmitarbeitern abzustimmen. Ebenso sind die anfallenden Pensionskosten im Vorfeld auf das Tierheimkonto zu überweisen, auch der Impfstatus muss aktuell sein. Bei Hunden ist eine Verträglichkeit zu Menschen und anderen Tieren zwingende Voraussetzung. Für Schäden, die dem Tierheim oder Dritten durch das Tier entstehen, haftet der Tierhalter. Grundsätzlich soll jener eine entsprechende Haftschutzversicherung nachweisen.

Sofern bei Urlaubsantritt ein Impfstatus nicht nachgewiesen werden kann oder eine Zahlung nicht erfolgt ist, wird der Urlauber nicht zur Pension aufgenommen.

Wie kann ich den Tierschutzverein unterstützen?

Ehrenämter bzw. ehrenamtliche Tätigkeiten sind ein außerordentlich wichtiger Faktor im Ablauf der Tierheimarbeit. Helfende Hände werden immer gebraucht, ob im Arbeitsprozess, in der Öffentlichkeitsarbeit oder in der Beschäftigung unserer Tiere (bspw. streicheln, bürsten, spielen und Spazierengehen). Vieles davon ist den Mitarbeitern in ihrer knappen Arbeitszeit oft nicht ausreichend möglich.

Wer ehrenamtlich im Tierheim tätig sein möchte, sollte eine Tetanusschutzimpfung vorweisen, regelmäßig über 18 Jahre alt sein und sollte keine Tier- bzw. Tierhaarallergie haben. Auch für die Ehrenamtler gelten jedoch die internen Verhaltensregeln und Arbeits- bzw. Dienstanweisungen (wie bspw. Hygiene- und Datenschutzregelungen).

Der Verein freut sich über jede Form der Unterstützung. Dafür gibt es sehr vielfältige Möglichkeiten.

  • Tierpatenschaft
  • Geld- und Sachspenden (Spendenquittung bei Onlinespenden über 300,00 € bzw. auf Anforderung ist selbstverständlich)
  • Gelspenden gern auch über PayPal bzw. als Freund mit der E-Mail oeffentlichkeitsarbeit(a)tierschutzstollberg.de
  • durch Spenden auf unserer Amazon-Wunschliste, welche im Übrigen nicht zwingend dort erworben werden müssen (allerdings zeigt diese Liste Artikel auf, welche wir dringend benötigen und mit welchen wir gute Erfahrungen gemacht haben)
  • Spenden Sie Ihre „Zeit“ oder Ihre „Arbeitskraft“ mit Ihrer ehrenamtlichen Unterstützung, bspw. durch Teilnahme an Arbeitseinsätzen oder Pflegearbeiten im Tierheimgelände
  • Gassigeher werden
  • Hilfe bei der Reinigung des Katzenhauses oder der Hundezwinger
  • Spiel- und Streicheleinheiten für die Katzen
  • Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen usw.
  • Erbschaften

Bildet das Tierheim „Waldfrieden“ auch aus?

Aktuell bildet das Tierheim noch nicht aus, diese Option wird für die Zukunft noch geprüft. Sofern seitens des Tierheims die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind um dann möglicherweise einen Azubi im Jahr auszubilden, wäre für eine Bewerbung der Realschulabschluss notwendig. Vorkenntnisse oder Erfahrungen im Umgang mit Tieren sind dann ebenso wünschenswert. Wichtig sind insbesondere auch ein gepflegtes Äußeres, gute Umgangsformen, gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, Flexibilität, Teamfähigkeit, Mitdenken sowie Freude an sozialen Kontakten.

Kann man ein Praktikum machen?

Ein Praktikum ist im Einzelfall möglich. Hierbei ist jedoch regelmäßig ein Mindestalter von 14 Jahren erforderlich, zudem ist im Hinblick auf versicherungsrechtliche Aspekte zu klären, in wessen Auftrag bzw. über welchen Träger das Praktikum erfolgt.

Kann man im Tierheim ein Freiwilliges Soziales Jahr (FöJ) bzw. den Bundesfreiwilligendienst (Bufdi) absolvieren?

Ja, auch das ist möglich. Grundsätzlich sind hierfür die Mindestvoraussetzungen Volljährigkeit und ein Führerschein. Interessenten müssen sich darüber im Klaren sein, dass eine Tierversorgung an allererster Stelle steht und somit der Arbeitsweg zu jeder Jahreszeit bei jedem Wetter in Angriff genommen werden muss.

Öffnungszeiten/Erreichbarkeit

Wie sich aus unserer Internetseite bzw. auch bei Facebook etc. entnehmen lässt, haben wir nach dem „Coronageschehen“ wieder zweimal pro Woche für Besucher geöffnet. In dieser Zeit versuchen wir im Rahmen unserer personellen Möglichkeiten auch für Fragen von spontanen Besuchern da zu sein.

Im Hinblick auf die telefonische Erreichbarkeit heben wir an dieser Stelle um Verständnis werbend hervor, dass wir mangels finanzieller Möglichkeiten keine Bürokraft haben. Die Telefonate müssen also während der Tierbetreuung stattfinden, was jedoch bedeutet, dass nicht immer gleich jeder Anruf gehört wird bzw. auch nicht jedes Telefonat sofort geführt bzw. geklärt werden kann. Idealerweise wird das Anliegen notiert und wir bemühen uns um einen zeitnahen Rückruf.


  • Helfen & Spenden

    Das Tierheim Waldfrieden ist leider auf Spenden angewiesen...

    Konto des Tierheims:
    IBAN: DE64 8705 4000 3711 0027 05
    BIC: WELADED1STB

    ...gern stellen wir Ihnen eine Spendenquittung aus.

    Hinweis:
    Als Nachweis für Geldspenden reicht rückwirkend für das Steuerjahr 2020 bis zu einem Betrag von 300,00€ für das Finanzamt als Nachweis ein Kontoauszug, aus welchem der Betrag und der bedachte Verein ersichtlich wird.

    oder mit PayPal:

    oder als Freund an: .img@.img

    Tierärztlicher Bereitschaftsdienst:
    ...auf der Webseite vom Erzgebirgskreis.